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   VG Bayreuth, 09.12.2020 - B 3 K 20.400   

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VG Bayreuth, 09.12.2020 - B 3 K 20.400 (https://dejure.org/2020,78076)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 09.12.2020 - B 3 K 20.400 (https://dejure.org/2020,78076)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - B 3 K 20.400 (https://dejure.org/2020,78076)
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  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.12.2020 - B 3 K 20.400
    Der Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung des Klägers in ... ergibt sich nicht (unmittelbar) aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 - BGBl. 2018 Teil 1 S. 1349).

    Das Innehaben weiterer Wohnungen erhöhe den Vorteil der Möglichkeit zur privaten Rundfunknutzung nicht, und zwar unabhängig davon, wie viele Personen in den jeweiligen Wohnungen zusammenwohnten (vgl. BVerfG, U.v. 18.7.2018 - 1 BvR 1675/16 - Rn 106-107).

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.12.2020 - B 3 K 20.400
    Die Nichtberücksichtigung der "Familie" würde nur dann gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen, wenn sie zugunsten der Ehegatten in einem solchen Ausmaß entrechtet wäre, dass sich daraus eine Gefahr für die Institution der Familie ergäbe (vgl. BVerfG, B.v. 4.5.1960 - 1 BvL 17/57 - beck-online).
  • VG Greifswald, 10.03.2020 - 2 A 120/20

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Nebenwohnung

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.12.2020 - B 3 K 20.400
    Das Gericht folgt ausdrücklich nicht der Entscheidung des VG Greifswald vom 10.03.2020 - 2 A 120/20 HGW -.
  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 317/19

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.12.2020 - B 3 K 20.400
    Es wäre damit systemfremd, würde man den durch das Bundesverfassungsgericht geschaffenen Übergangstatbestand dahingehend auslegen, dass die Befreiung desjenigen für die Nebenwohnung, der den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung entrichtet, im Wege eines Automatismus auf sämtliche weitere Wohnungsinhaber erstrecken würde, ohne dass es eines mit § 4 Abs. 3 RBStV vergleichbaren Erstreckungstatbestand bedürfe (vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 26.2.2020 - 4 A 317/19 - juris Rn 37).
  • VG Würzburg, 26.02.2019 - W 3 K 19.50

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.12.2020 - B 3 K 20.400
    Damit handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der Fürsorge (vgl. auch VG Würzburg, B.v. 26.2.2019 - W 3 K 19.50 - juris Rn 12).
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